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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltung

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit URBAN AGENCY e.U.. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

1.2 Der Kunde erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung mit den AGB einverstanden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Die AGB können im Internet unter www.urban-agency.at jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.

2. Zusammenarbeit

2.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

2.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen URBAN AGENCY e.U. unverzüglich mitzuteilen.

2.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

2.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

2.5 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.6 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, urban agency e.U. im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese urban agency e.U. umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass URBAN AGENCY e.U. die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.7 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3. Erstellung und Änderung von Internet-Seiten

3.1 Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht von URBAN AGENCY e.U. beschränkt sich daher darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsspektren der Internet-Provider ist URBAN AGENCY e.U. nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen als im Vertrag bezeichneten Internet-Server fehlerfrei dargestellt werden bzw. funktionieren.

3.2 URBAN AGENCY e.U. behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. URBAN AGENCY e.U. darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, auf den Internet-Seiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf URBAN AGENCY e.U. in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internet-Seiten von URBAN AGENCY e.U. verbunden werden.

3.3 Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer Eintragung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheidet, ist eine tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine Suchmaschine nicht zur Erfüllung von URBAN AGENCY e.U. obliegenden Leistungspflicht erforderlich. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, insbesondere Stichwörter und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

3.4 Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird URBAN AGENCY e.U. im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner von Paints lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. Paints hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte dem Kunden Domain zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

3.5 Der Kunde garantiert, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Paints zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

4. Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Paints tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. URBAN AGENCY e.U. hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn URBAN AGENCY e.U. aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

5. Termine

5.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von URBAN AGENCY e.U. nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.

5.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

6. Vergütung

6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von URBAN AGENCY e.U. mehr als 50 Km beträgt.

6.2 Die Vergütung von URBAN AGENCY e.U. erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von URBAN AGENCY e.U., soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Paints ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von URBAN AGENCY e.U. erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von URBAN AGENCY e.U. getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von URBAN AGENCY e.U. für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

6.4 URBAN AGENCY e.U. ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe sowie bei Dauerschuldverhältnissen Zahlungen der monatlichen Entgelte im Voraus zu verlangen.

6.5 Vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Rechte

7.1 URBAN AGENCY e.U. gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Paints kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

8. Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn URBAN AGENCY e.U. diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

9. Haftung

9.1 Liegt ein von URBAN AGENCY e.U. zu vertretender Mangel vor, so ist URBAN AGENCY e.U. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist URBAN AGENCY e.U. zur Mängelbeseitigung nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die URBAN AGENCY e.U. zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung herabzusetzen.

9.2 URBAN AGENCY e.U. haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt allein nach den gesetzlichen Regelungen.

9.3 URBAN AGENCY e.U. haftet im Übrigen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B.: Verzug, vorvertragliche Pflichtverletzung, unerlaubte Handlunge, etc.), nur für - leichte Fahrlässigkeit, sofern eine Pflicht verletztwird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und - vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

9.4 Die Haftung nach Absatz 3 ist zudem summenmäßig beschränkt auf die Höhe der vertraglichen Vergütung. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf Euro 15.000,00 (fünfzehntausend).

9.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet URBAN AGENCY e.U. insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

9.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von URBAN AGENCY e.U..

9.7 Schadenersatzansprüche aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (cic), positiver Vertragsverletzung (pVV) verjähren - unbeschadet der Haftung nach Absatz 2 - innerhalb von zwei Jahren seit ihrer Entstehung.

10. Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von URBAN AGENCY e.U. abzuwerben oder ohne Zustimmung von Paints anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von URBAN AGENCY e.U. der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

11. Geheimhaltung

11.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

11.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

11.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

11.5 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von Paints zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Kunde.

12. Höhere Gewalt

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Paints nicht zu vertreten und berechtigen URBAN AGENCY e.U., das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. URBAN AGENCY e.U. wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

13. Datenschutz

13.1 URBAN AGENCY e.U. weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im üblichen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

13.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.

14. Sonstiges

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

URBAN AGENCY e.U. darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. URBAN AGENCY e.U. darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen oder Ergänzungen des zugrunde liegenden Vertrages und Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

15.2 Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang, so gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang fristlos kündigen. Ansonsten sind Abweichungen von den AGB nur zulässig, wenn sie von URBAN AGENCY e.U. schriftlich bestätigt werden.

15.3 Sollte eine Bedingung in den AGB oder eine Vereinbarung im zugrunde liegenden Vertrag ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Vereinbarungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke vorliegt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

15.4 Gerichtsstand ist Innsbruck. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.